ANDRESEN IMMOBILIEN ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages hinzuzuziehen.

Provisionspflichtige Tätigkeit auch für den anderen Vertragsteil ist ausdrücklich gestattet.

Unsere Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte muss ausdrücklich von uns genehmigt werden. Gibt der Empfänger sie ohne Zustimmung weiter und der Dritte schließt den Kaufvertrag ab, muss der Empfänger die vereinbarte Provision bezahlen.

Unsere Angebote sind freibleibend. Auslassungen und Irrtümer sind vorbehalten. Die Angaben über die von uns angebotenen Objekte stammen vom Eigentümer. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung ist gesetzlich geregelt.

Die Provision wird fällig und ist zahlbar mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat dieser Verzugszinsen zu zahlen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6%, außer , dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können.

Wenn die Höhe der Provision nicht vereinbart wurde, so gilt die ortsübliche Provision. Die Höhe errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertrages. Sie beträgt bei Verkäufen mindestens 3% zzgl. ges. M.W.St.

Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet uns mitzuteilen, wann, mit wem und zu welchem Preis der Vertrag abgeschlossen wurde; außerdem ist uns der Vertrag unmittelbar nach Abschluss vorzulegen. Wir sind aus diesem Grunde berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

Sollte dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen und zu beweisen.

Zur rechtlichen Wirksamkeit von mündlich getroffenen Nebenabreden bedarf es unserer schriftlichen Bestätigung .

Bei Nichtigkeit und Abdingung einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

Erfüllungsort ist Blunk, Gerichtsstand je nach Streitwert Bad Segeberg oder Kiel.
Stand: August 2009